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Informationen zur Wassersportschule

Segel- & Optischnuppern

Der besondere Wasserspaß am Achensee!


Wir bieten
jeden Sonntag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr kostenloses Segel- & Optischnuppern an

Keine Anmeldung erforderlich
Treffpunkt: direkt am Wassersport

Wasti freut sich auf Ihren Besuch.
 

Windsurfen, Segeln, Kiten

Unterricht direkt am Hotel

In der Wassersportschule nehmen Sie und Ihre Kinder professionellen Unterricht im Windsurfen, Segeln, Surfen, Kitesurfen und Stand-up-Paddleboarding. Bei Schnupperkursen können Einsteiger herausfinden, welcher Wassersport der richtige für sie ist. Fortgeschrittene erhalten den letzten Schliff.

Wassersportlehrer Uwe: Surfen & Stand-up-Paddleboarding.
Anmeldung unter Telefon: 0664/ 654 15 13.

Kiteschule am hauseigenen Badestrand
Kite-Grundkurs, Grundkurs, Schnupperkurs (gegen Gebühr)

Juni bis September
www.learn2kite.at
Tel.: 0676 / 44 44 55 4

Bootsverleih

Im eigenen Bootsverleih des Wassersportzentrums Achensee kannst du ganz bequem deine Ausrüstung zum Surfen, Segeln oder Stand-Up-Paddeling ausleihen.

Außerdem kannst du Kanus, Segelboote, Tretboote und Katamarane bei uns mieten.

Regel beim Segelsport 2019

  1. Das Verhängen des Segelbootes an den Schifffahrtsanlagen der Achenseeschiffahrt-GesmbH ist nicht gestattet.
  2. Sie verpflichten sich, die Fahrgastschiffe der Achenseeschiffahrt-GesmbH zu beachten und bei Herannahen eines Schiffes rechtzeitig auszuweichen. Hierbei ist ein Mindestabstand von 50 m einzuhalten.
    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Nachtfahrten Vorsicht geboten ist, weil durch die Achenseeschiffahrt-GesmbH verstärkt Nachtfahrten durchgeführt werden.
    Nachtfahrten sind grundsätzlich nur bei ordnungsgemäß gesetzten Positionsleuchten gestattet.
  3. Im Umkreis von 100 m von Hafeneinfahrten und Landungsplätzen der Fahrgastschiffe ist das Segeln verboten.
  4. Es dürfen nur Boote eingesetzt werden, die mit umweltfreundlichem Antifouling gestrichen sind und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
  5. Unberechtigt abgestellte Boote, Bootsanhänger (Trailer) werden kostenpflichtig abgeschleppt.
  6. Am Achensee gelten das aktuelle Schifffahrtsgesetz, die Seen- und Flussverkehrsordnung sowie das allgemeine Gefährdungsverbot. Demnach dürfen Menschen nicht gefährdet werden und es sind Beschädigungen von Wasserfahrzeugen oder Schwimmkörpern zu vermeiden.
    Die Unwetter am Achensee treten meist so schnell auf, dass bei Nichtbeachtung der Wetterlage Lebensgefahr für jeden Bootsinsassen besteht. Deshalb sollten die Führer von Segelfahrzeugen oder Schwimmkörpern die Fahrweise so einrichten, dass das Segelfahrzeug oder der Schwimmkörper noch vor Eintritt der Gefahr die Häfen oder die zum Landen geeigneten Ufer sicher erreichen.
    Weder die Achenseeschiffahrt noch die Berufsfischerei dürfen behindert werden. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass im Bereich des östlichen Ufers neben dem Surfen (Starten und Landen) auch der Tauchsport ausgeübt wird, sodass dort besondere Vorsicht geboten ist.
  7. Das Nächtigen in den Booten und im Seeuferbereich einschließlich der Segelhäfen ist ausnahmslos untersagt.
  8. Die Ausübung des Segelsportes am Achensee erfolgt auf eigene Gefahr und die Seeverwaltung Achensee sowie die Stadtgemeinde Innsbruck als Seeeigentümerin übernehmen keinerlei Haftung für Schäden an Personen und Sachen, die bei der Ausübung dieser Sportart entstehen.
    Insbesondere sind Ersatzansprüche aus Schäden, die an den Segelbooten durch den Betrieb des Achenseekraftwerkes der TIWAG (Seespiegelschwankungen) und der Achenseeschiffe (Wellenschlag) entstehen könnten, ausgeschlossen.
  9. Verstöße gegen die oben angeführten Bedingungen dieser Gestattung berechtigen uns zum entschädigungslosen Widerruf.